Wenn ein Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode anbietet sollte das eigentlich eine sichere Zahlungsform sein. Er genießt Verkäuferschutz in unbegrenzter Höhe und ist vor ungerechtfertigten Rückbuchen sicher. Doch leider gibt es einen Haken dabei. Dieser Schutz unterliegt Einschränkungen die dazu führen können das der Verkäufer am Ende ohne Geld und ohne Ware dastehen kann.Wenn z.B. ein Käufer einen Fernseher ersteigert und das Geld mit PayPal bezahlt und kurz darauf das Gerät persönlich abholt,hört sich alles noch ganz legal an.Doch plötzlich holt sich der Käufer einige Tage später den Kaufbetrag zurück und sie als Verkäufer stehen dann dumm da wenn sie keine Zeugen für die Übergabe hatten. Denn laut PayPal-Richtlinien besteht kein Verkäuferschutz bei Selbabholung bzw. "immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter"sowie Artikel die nicht versandt werden wie z.B. Fahrzeuge, einschließlich Boote und Flugzeuge. Alle anderen Artikel genießen laut Richtlinie nur dann Verkäuferschutz, wenn die Zahlung als Ganzes einging (keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung), wenn der Verkäufer keine Extra-Gebühr für PayPal-Zahlungen erhoben hat, wenn die Ware an die auf der Seite Transaktionsdetails angegebene Adresse versand wurde.
Fazit: Um solchen Desastern zu entgehen, sollte jeder Verkäufer prüfen, ob seine Auktion Verkäuferschutz-kompatibel ist, ehe er PayPal anbietet.
Vorsicht bei Zahlungen mit PayPal bei Selbstabholung



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