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Powerseller? : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: shrewd_judge ( privat )  Top-1000-Tester
15 von 15 Lesern fanden diesen Ratgeber hilfreich.


Der Begriff allein bürgt nicht immer schon für Qualität... - denn seinen Umsatz kann man so oder so machen. Die  Definition eines "Powersellers"   ist im wesentlichen eine Definition über den Umsatz!

Also, soll man nur den vollmundigen Produktbeschreibungen vertrauen?

Viel wichtiger ist es, sich aufmerksam die Bewertungen durchzulesen, die Kunden hinterlassen. 

Hier findet man aufschlussreiche Informationen.


Nur mal als Frage:

Ist das in Sinn der Firma ebay, dass "Platin"-Powerseller derartig rüde ihre Kunden beleidigen?



Unglaublich? Aber wahr:

Ein Verkäufer bezeichnet einen Kunden wörtlich als "Verbrecher"

Bewertungen    Von / Preis    Datum / Uhrzeit    

Negative Bewertung   

schlechte Qualität,Verkäufer will mir Auflagen andrehen=mit zus. Kosten verb.   
Käufer: xxx (privat)
    07.07.09 15:38   
          Antwort von  Verkäufer
         Verbrecher,benutzt Matratze 6 Wochen und will Rücknahme mit neg.Bew. erpressen
   07.07.09 17:20

Quelle: selber lesen


Wohlgemerkt...

Es geht hier nicht um den sachlichen Gehalt, also ob die Reklamation berechtigt war usw., es ist allerdings gesetzlich geregelt, innerhalb welcher Fristen eine Rücknahme zulässig ist. Wenn jemand eine "Bewertungserpressung" befürchtet oder vermutet, kann er sich bei der ebay-Sicherheitsabteilung beschweren.

Wenn jedoch eine negative Kundenbewertung nach eineinhalb Stunden mit einer schweren Beleidigung (das Wort "Verbrecher" ist in diesem Zusammenhang ganz ohne Zweifel beleidigend und ehrverletzend) quittiert wird, dann hat man sich ein neues Problem geschaffen. Für einen "Powerseller" keine gute Werbung! Im übrigen kann die Abgabe einer negativen Bewertung durch den Kunden gar keine Erpressung sein.

Als Kunde hat man hier

  1. die Möglichkeit, von ebay die Löschung dieser "Powerseller"-Antwort zu verlangen, da sie gegen die ebay-Regeln und gegen die guten Sitten verstößt, und

  2. sollte man eine Strafanzeige wegen Beleidigung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Beides kostet nichts und die Dokumentation ist ausreichend abgesichert.

Viel Erfolg!




Ratgeber-Nr.: 10000000012299216Ratgeber erstellt am: 09.07.09 (aktualisiert 11.09.12)

 
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