Viele Verkäufer halten sich für schlau, wenn sie gewerblich auftreten,
aber ihren Kunden den gesetzlichen Schutz vorenthalten, den diese
Kunden gegenüber gewerblichen Verkäufern haben. Das ist ebay im Moment noch egal,
aber z.B. dem scharfsinnigen Richter ganz und gar nicht; auch andere
ebay-Mitglieder sind in dieser Hinsicht ziemlich ausgeschlafen und haben bereits dazu geschrieben.
Dem scharfsinnigen Richter ist in der Praxis folgender Fall begegnet:
Ein Lehrer aus P., der sich auch schon mal für minderjährige Mädchen interessiert, kauft sich in Ostfriesland ein Haus. Das baut er mit seinem Kumpel "r***_f******" in Schwarzarbeit aus und um; dieser Kumpel betreut auch die Homepage des Lehrers. Und darf dafür umsonst dort wohnen. Ohne Anmeldung, versteht sich, denn er lebt eigentlich von Hartz IV und fungiert nebenbei noch als Geschäftsführer diverser GmbH, die seltsamerweise immer ganz schnell Konkurs anmelden (der mangels Masse abgelehnt wird), vorher aber noch ein paar Sachen machen, für die sich erst Staatsanwälte und dann Richter interessieren. Man nennt das auch Insolvenzverschleppung, und dafür kommt man sehr oft hinter Gitter.
Soweit alles in Ordnung, bis auf die Sache mit den Mädchen. Auch das Ferienhaus in Ostfriesland will vermietet sein, klar. Und so bietet der Kumpel das dann öffentlich an: "greehoern" und "eggelingen" Sind die Stichwörter zum Suchen. Na ja.
Nun ist die dauerhafte, wiederholte Vermarktung von Immobilien eindeutig gewerblich.
Das Finanzamt in P. weiß natürlich bereits Bescheid. Das hat der scharfsinnige Richter in die Wege geleitet.Nun bräuchte man nur noch ein ebay-Mitglied, das dort einmal kauft, somit die angemeldete Adresse hat und dann einmal klärt, wieso ein gewerblicher Verkäufer sich eigentlich als privat tarnt. - Na, wem ist das den einen Euro wert? Solche Dinge sind immer nur eine Frage der Zeit. Vielleicht findet sich auch ein Anwalt, der hier abmahnen möchte?
Lügen haben kurze Beine!
Dem scharfsinnigen Richter ist in der Praxis folgender Fall begegnet:
Ein Lehrer aus P., der sich auch schon mal für minderjährige Mädchen interessiert, kauft sich in Ostfriesland ein Haus. Das baut er mit seinem Kumpel "r***_f******" in Schwarzarbeit aus und um; dieser Kumpel betreut auch die Homepage des Lehrers. Und darf dafür umsonst dort wohnen. Ohne Anmeldung, versteht sich, denn er lebt eigentlich von Hartz IV und fungiert nebenbei noch als Geschäftsführer diverser GmbH, die seltsamerweise immer ganz schnell Konkurs anmelden (der mangels Masse abgelehnt wird), vorher aber noch ein paar Sachen machen, für die sich erst Staatsanwälte und dann Richter interessieren. Man nennt das auch Insolvenzverschleppung, und dafür kommt man sehr oft hinter Gitter.
Soweit alles in Ordnung, bis auf die Sache mit den Mädchen. Auch das Ferienhaus in Ostfriesland will vermietet sein, klar. Und so bietet der Kumpel das dann öffentlich an: "greehoern" und "eggelingen" Sind die Stichwörter zum Suchen. Na ja.
Nun ist die dauerhafte, wiederholte Vermarktung von Immobilien eindeutig gewerblich.
Das Finanzamt in P. weiß natürlich bereits Bescheid. Das hat der scharfsinnige Richter in die Wege geleitet.Nun bräuchte man nur noch ein ebay-Mitglied, das dort einmal kauft, somit die angemeldete Adresse hat und dann einmal klärt, wieso ein gewerblicher Verkäufer sich eigentlich als privat tarnt. - Na, wem ist das den einen Euro wert? Solche Dinge sind immer nur eine Frage der Zeit. Vielleicht findet sich auch ein Anwalt, der hier abmahnen möchte?
Lügen haben kurze Beine!
Ratgeber erstellt am: 25.01.09 (aktualisiert 09.09.09)



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